Holzplatz 10, 06110 Halle (Saale)
0345 69 305
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die entgeltliche Überlassung des Forum10 durch die Bau- und Wohnungsgenossenschaft Halle-Merseburg e.G. (im Folgenden „Vermieterin") an Mieterinnen und Mieter (im Folgenden „Mieter") zur Durchführung von Veranstaltungen jeder Art.
- Der Mietvertrag kommt durch Bestätigung der Buchungsanfrage in Textform seitens der Vermieterin zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch die Vermieterin. Dies gilt unbeschadet des Vorrangs im Einzelfall individuell getroffener Vereinbarungen (§ 305b BGB).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Vermieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Die Vermieterin ist berechtigt, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach eigenem Ermessen persönlich oder durch von ihr beauftragte Dritte zu erfüllen; einer gesonderten Zustimmung des Mieters bedarf es hierzu nicht.
§ 2 Mietgegenstand und Übergabe
- Vermietet werden der Saal sowie die im jeweiligen Angebot gesondert bezeichneten Nebenräume, Einrichtungsgegenstände und Leistungen im vereinbarten Umfang.
- Der Saal wird zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt übergeben und ist vom Mieter bis zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt vollständig geräumt zurückzugeben.
- Offensichtliche, bei Übergabe erkennbare Mängel des Forum10 oder der überlassenen Gegenstände hat der Mieter der Vermieterin unverzüglich in Textform anzuzeigen. Für Schäden, die aus verspäteter Anzeige entstehen, haftet die Vermieterin nicht.
- Der Mieter hat den ursprünglichen Zustand des Forum10 nach Veranstaltungsende wiederherzustellen. Etwaig von ihm eingebrachte Gegenstände, Dekorationen, Beschriftungen etc. sind rückstandslos zu entfernen.
- Nicht rechtzeitig entfernte Gegenstände können auf Kosten des Mieters entfernt, eingelagert oder entsorgt werden.
§ 3 Mietzeit und Nutzungszweck
- Das Forum10 darf ausschließlich zu dem im Vertrag festgelegten Zweck und innerhalb der vereinbarten Mietzeit genutzt werden. Auf- und Abbauzeiten sind, sofern nicht anders vereinbart, in der Mietzeit enthalten.
- Beabsichtigte Änderungen der Veranstaltungsart, des Programms oder des Ablaufs sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen und bedürfen ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
- Eine Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist der Vermieterin rechtzeitig anzuzeigen; sie kann nach billigem Ermessen gestattet und wird gegebenenfalls gesondert nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.
- Eine Untervermietung oder unentgeltliche Überlassung des Forum10 an Dritte, ganz oder teilweise, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin zulässig.
- Der Mieter benennt der Vermieterin bei Vertragsschluss eine während der Veranstaltung erreichbare, verantwortliche Kontaktperson.
§ 4 Mietentgelt und Zahlungsbedingungen
- Die Höhe des Mietentgelts sowie etwaiger Nebenkosten (u. a. Reinigung, Personal, Technik, Mobiliar) ergibt sich aus dem Angebot.
- Sofern nicht anders vereinbart, ist das vereinbarte Entgelt unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss gegen Vorkasse zu zahlen.
- Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen; der Nachweis eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Absage der Veranstaltung durch den Mieter
-
Sagt der Mieter die Veranstaltung aus einem von der Vermieterin nicht zu vertretenden Grund ab, wird eine Ausfallentschädigung fällig, gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Absage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin:
- bis 3 Monate vorher: 20 % des vereinbarten Entgelts,
- bis 6 Wochen vorher: 50 % des vereinbarten Entgelts,
- bis 2 Wochen vorher: 75 % des vereinbarten Entgelts,
- danach oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Entgelts,
- Kann die vereinbarte Veranstaltung aufgrund nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht stattfinden, trägt jede Vertragspartei die ihr bis dahin entstandenen Kosten selbst; bereits von der Vermieterin verauslagte, erstattungsfähige Fremdkosten sind ihr vom Mieter zu ersetzen.
§ 6 Rücktritt durch die Vermieterin
Die Vermieterin ist unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
- der Mieter trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Zahlungen nicht leistet oder sonstige wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt,
- der Mieter den vereinbarten Veranstaltungszweck ohne Zustimmung der Vermieterin ändert,
- nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, von Personen oder Sachen erwarten lassen,
- erforderliche behördliche Genehmigungen nicht vorliegen oder nachgewiesene Versicherungen nicht bestehen.
Ein Rücktritt der Vermieterin ist dem Mieter schriftlich mitzuteilen.
§ 7 Haftung der Vermieterin
- Die Vermieterin haftet für Schäden, die auf einer mangelhaften Beschaffenheit des Saals oder der überlassenen Gegenstände oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrerseits oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Vermieterin nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
- Für vom Mieter, seinen Mitarbeitenden, Gästen oder Zulieferern eingebrachte Gegenstände übernimmt die Vermieterin keine Haftung, soweit kein Verschulden ihrerseits vorliegt.
- Für Ausfälle oder Störungen technischer Einrichtungen sowie durch höhere Gewalt oder Arbeitskampf verursachte Störungen haftet die Vermieterin nur bei eigenem Verschulden oder dem ihrer Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Haftung des Mieters und Versicherungsschutz
- Der Mieter haftet für alle Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung seiner Veranstaltung durch ihn, seine Beauftragten oder Gäste, sowie durch von ihm hinzugezogene Zulieferer oder sonstige Dritte schuldhaft verursacht werden, und stellt die Vermieterin insoweit von entsprechenden Ansprüchen frei.
- Auf Verlangen der Vermieterin hat der Mieter spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn den Nachweis eines ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutzes zu erbringen. Bei Nichtvorlage ist die Vermieterin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Der Mieter trägt das gesamte unternehmerische Risiko seiner Veranstaltung einschließlich deren Vorbereitung und Abwicklung.
§ 9 Technik, Mobiliar und Personal
- Fest installierte technische Einrichtungen dürfen nur durch von der Vermieterin autorisiertes Personal bedient werden; dies gilt insbesondere für den Anschluss an das Strom-, Medien- oder sonstige Hausnetz.
- Vom Mieter mitgebrachte technische Geräte müssen dem geltenden Sicherheitsstandard entsprechen; die Vermieterin kann entsprechende Nachweise verlangen.
- Sonstiges im Saal befindliches Inventar der Vermieterin darf nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen Entgelt genutzt werden.
- Das Anbringen von Postern, Flyern, Girlanden o. ä. an den Wänden ist untersagt.
§ 10 Bestuhlung, Kapazität und Sicherheitsvorschriften
- Die maximale Personenzahl richtet sich nach der baurechtlich zulässigen Kapazität des Forum10; sie darf vom Mieter nicht überschritten werden.
- Der Bestuhlungsplan ist rechtzeitig, spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, mit der Vermieterin abzustimmen und von dieser schriftlich zu bestätigen. Nachträgliche Änderungen bedürfen der erneuten Zustimmung.
- Rettungswege, Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen sowie elektrische Verteiler- und Schaltschränke sind jederzeit frei zugänglich zu halten.
- Dekorationen und sonstige Ausschmückungen müssen den geltenden brandschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen; auf Verlangen ist ein Nachweis der schweren Entflammbarkeit vorzulegen.
- Der Einsatz von offenem Feuer, Pyrotechnik oder ähnlichen Effekten ist untersagt. Aus brandschutzrechtlichen Gründen sind Luftballons, insbesondere mit Heliumgas befüllte Luftballons, untersagt.
§ 11 Hausrecht und Hausordnung
- Das Hausrecht im Saal steht der Vermieterin zu; sie übt es selbst oder durch von ihr beauftragte Personen aus. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten.
- Der Vermieterin und ihren Beauftragten ist während der gesamten Mietzeit jederzeit Zutritt zum Saal zu gewähren, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten erforderlich ist.
- Rauchen ist in allen Innenräumen untersagt.
- Das Mitbringen von Tieren ist, mit Ausnahme von Assistenzhunden, nicht gestattet.
- Fundsachen sind beim Personal der Vermieterin abzugeben.
§ 12 Werbung für die Veranstaltung
- Die Werbung für die Veranstaltung obliegt dem Mieter. Das Anbringen von Werbemitteln auf dem Gelände der Vermieterin bedarf deren vorheriger Zustimmung.
- Aufgestellte oder entgegen der Bestimmung des § 9 Abs. 4 angebrachte Werbemittel sind vom Mieter nach der Veranstaltung rückstandslos zu entfernen; andernfalls kann die Vermieterin eine Reinigungspauschale oder Malerpauschale in Rechnung stellen.
- Werbematerialien, die einen Bezug zur Vermieterin oder zum Forum10 herstellen, sind vor Veröffentlichung zur Freigabe vorzulegen.
§ 13 Ton-, Bild- und Filmaufnahmen
Rundfunk-, Fernseh-, Film- und Tonaufnahmen der Veranstaltung durch den Mieter oder Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung der Vermieterin, soweit hierbei Räumlichkeiten, Einrichtungen oder das äußere Erscheinungsbild des Saals erkennbar abgebildet werden.
§ 14 GEMA-Gebühren und behördliche Anmeldungen
- Die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung bei den zuständigen Behörden (u. a. Vergnügungssteuer, Ordnungsamt etc.) obliegt dem Mieter.
- Etwaige GEMA-Gebühren sowie sonstige mit der Veranstaltung verbundene Abgaben trägt der Mieter und führt sie unmittelbar an die zuständige Stelle ab.
§ 15 Eintrittskarten und Ticketing
- Sofern die Veranstaltung öffentlich zugänglich ist, hat der Mieter auf Drucksachen, Eintrittskarten und Einladungen erkennbar zu machen, dass ein Rechtsverhältnis zwischen ihm und den Besucherinnen und Besuchern besteht, nicht jedoch zwischen diesen und der Vermieterin.
- Die Anzahl der ausgegebenen Karten darf die baurechtlich zulässige Personenzahl nicht überschreiten.
- Auf Wunsch kann die Vermieterin den Ticketverkauf gegen gesondertes Entgelt übernehmen; Näheres regelt eine gesonderte Vereinbarung.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; für Erklärungen der Vermieterin bleibt die Schriftform vorbehalten. Individuell getroffene Abreden gehen dieser Formklausel gemäß § 305b BGB stets vor.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand ist der Sitz der Bau- und Wohnungsgenossenschaft Halle-Merseburg e.G.
Kontakt
Bau- und Wohnungsgenossenschaft Halle-Merseburg e.G.Vertreten durch den Vorstand Lutz Haake und Ekkehard Weiß
Hallorenring 8
06108 Halle
Ansprechpartner: Manuel Michaelis · E-Mail: michaelis@hallebwg.de
Stand: August 2026.